Immissionsschutz für Gastronomie & Open-Air
Wie wir arbeiten
Ausgangspunkt unserer Arbeiten ist stets die Klärung der Sachlage, die sich aus schriftlichen Auflagen, Ausnahmezulassungen oder den allgemein gültigen Rechtsnormen (z.B. TA Lärm, LärmVO) ergibt. Je nach Vorgang sind Messungen an verschiedenen Meßpunkten nötig.
Veranstaltungen & Events
Bei Veranstaltungen kann die Vorgehensweise je nach Auflage sehr unterschiedlich sein, meist wird jedoch am nächsten Wohnhaus gemessen, ein Meßprotokoll wird vor Ort erstellt.
Gastronomie & Discotheken
In Discotheken, Bars und Clubs wird meist ein Schallpegelbegrenzer eingesetzt, die Anlage in Betrieb genommen und Messungen dann beim nächsten Anwohner im Gebäude gemessen; das Gutachten wird in den folgenden Tagen zugeschickt.
Unsere Geräte
Alle Messungen führen wir mit geeichten Schallpegelmessern der Klasse 1 nach DIN EN 60651 durch. Die von uns empfohlenen Schallpegelbegrenzer DATEQ SPL 2, SPL 3 und SPL5 verändern die Dynamik Ihrer Musik nicht, haben einen absolut linearen Frequenzgang und arbeiten extrem zuverlässig.
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» Limiter » DIN 15905-5 |
